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BVerwG, 28.06.1961 - II C 204.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gesetzeswidrige Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht - Beginn des Laufs einer Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder für die Erhebung der Klage vor dem Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.10.1960 - 118 III 59
- BVerwG, 28.06.1961 - II C 204.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1961 - II C 204.60
Im übrigen sei bemerkt, daß die das Berufungsurteil tragende rechtliche Erwägung, die Dienstunfähigkeit beruhe nur dann auf einem Dienstunfall, wenn dieser Unfall die Dienstunfähigkeit "im wesentlichen" herbeigeführt habe, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundesbeamtenrecht steht (vgl. BVerwGE 7, 48). - BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1961 - II C 204.60
An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert, wie der beschließende Senat schon in seinemBeschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - (DÖV 1961 S. 192) ausgeführt hat. - BVerwG, 13.10.1953 - I C 72.53
Auszug aus BVerwG, 28.06.1961 - II C 204.60
Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist gesetzwidrig, und an eine gesetzwidrige Zulassung der Revision ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gebunden (BVerwGE 1, 15 und ständige Rechtsprechung).